Mitgliedschaft
Wenn du Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein hast, fülle bitte das nachstehende Formular aus.
Sollte das Formular nicht angezeigt werden, kannst du hier zur Anmeldung gelangen.
Die Aufnahme von Mitgliedern ist in den Statuten des Vereins unter Punkt 3.8 geregelt.
Passivmitglied
Du interessierst dich für den Verein, möchtest aber ohne Verpflichtungen über Anlässe und Aktivitäten informiert werden? Als Passivmitglied profitierst du von allen Informationen und Kursangeboten des Vereins.
Du bist nicht verpflichtet, an Arbeitsübungen oder Vereinsanlässen teilzunehmen, wirst aber herzlich willkommen geheissen.
Als Passivmitglied kannst du unsere Anlagen gegen eine entsprechende Miete nutzen. In diesem Fall erwarten wir jedoch deine Mithilfe bei Unterhaltsarbeiten. Durch den Einsatz bei Arbeitsübungen reduziert sich der Mietbetrag für das Folgejahr. Die günstigen Konditionen für Kurse und Anlagen sind nur durch das gemeinsame Engagement der Mitglieder möglich.
Anwärterin oder Anwärter / Aktivmitglied
Um von der Generalversammlung als Aktivmitglied aufgenommen zu werden, ist mindestens ein Jahr als Anwärterin oder Anwärter erforderlich.
Während dieser Zeit profitierst du von den gleichen Vorteilen wie Passivmitglieder.
Nach mindestens einem Jahr kann der Vorstand dich zur Wahl als Aktivmitglied vorschlagen. Voraussetzung ist eine aktive Teilnahme an Arbeitsübungen und am Vereinsleben. Nur durch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitglieder kann der Verein die Veranstaltungen finanzieren und die attraktiven Konditionen für Kurse und Anlagen aufrechterhalten.
Die endgültige Aufnahme entscheidet die Generalversammlung.
Juniorenmitglied
Kinder und Jugendliche bis zum Ende des Vereinsjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind Juniorenmitglieder.
Sie profitieren von vergünstigten Angeboten und der Juniorenförderung, wenn sie aktiv am Vereinsleben und an Arbeitsübungen teilnehmen.
Mitgliederbeitrag
Jedes neu aufgenommene Mitglied zahlt den vollen Jahresbeitrag seiner Kategorie:
- Aktivmitglieder und Anwärter*innen: 100 CHF/Jahr
- Passiv- und Juniorenmitglieder: 50 CHF/Jahr
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss.
Ein freiwilliger Austritt muss schriftlich mindestens 8 Tage vor der Generalversammlung dem Präsidenten mitgeteilt werden und erfolgt zum Ende des laufenden Vereinsjahres (1.1.–31.12.).
Miete der Anlagen
Mitglieder können zusätzlich die vereinseigenen Anlagen mieten. Das entsprechende Reglement und die Preise findest du unter Dokumente auf unserer Website.
Der Vorstand wird sich nach dem Ausfüllen des Formulars innert gegebener Zeit mit dir in Verbindung setzten.
Wir freuen uns, dich kennen zu lernen.
Für den Vorstand der Präsident
Renato Zahner-Schmid